Wie lerne ich dem Programm unbekannte, neue Kassen-Leistungsziffern hinzu?


Änderungen an der KBV-Stammdatei werden teils sehr kurzfristig zum Quartalswechsel vorgenommen, so dass wir Ihnen nicht immer alle aktuell gültigen Leistungsziffern ausliefern können.

Werden solche Ziffern in die Karteikarte eingetragen, beschwert sich das Praxis-Programm beim Verlassen der Patientenakte, „die GNR existiert nicht im Quartal …. in EBM-Stammdatei“.

Sie sollten in diesen Fällen die Fehlermeldung nicht mit F12 oder über das Schließkreuz schließen (gleichbedeutend mit „ich kümmere mich später darum“), sondern auf der entsprechend markierten Meldung die Return-Taste (gleichbedeutend mit „ich kümmere mich jetzt darum“) betätigen.

Achtung

Vergewissern Sie sich jedoch bitte vor dem Hinzulernen, dass die Ziffer tatsächlich neu ist und nicht etwa gestrichen oder durch andere Ziffern ersetzt wurde!

Alternativ erhalten Sie die aktualisierte Stammdatei auch automatisch mit dem nächsten Onlineupdate von uns.

Vorgehen:

  • Neue Ziffer in einer Patienten-Karteikarte in einer Leistungszeile (L) eintragen, Leistungszeile mit Return ↲ verlassen

  • Erscheinende Fehlermeldung („GNR existiert nicht…“) mit Return ↲ quittieren

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  • In nachfolgender Dialogbox Hinzulernen klicken

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  • Die Pflichtfelder Legende (z.B. „Impfung“ etc.) und Kapitel eintragen (bei KV erfragen oder falls unbekannt, Kapitel 90 eintragen). Die Legende erscheint z.B. auf einer Patientenquittung, tragen Sie daher einen kurzen verständlichen Text ein.

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  • Mit OK aufnehmen

  • Im Waschzettel EBM-Bewertung markieren, über den Knopf am unteren Fensterrand befindlichen Knopf Regel bearbeiten wenn bekannt, den Wert hinterlegen - oder falls unbekannt, auf unbewertet stellen.
    Im Anschluß Waschzettel schließen (Schließkreuz klicken oder F12 betätigen)

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  • Die Frage, ob die GNR gespeichert werden soll mit Ja beantworten:

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    Hinweis

    Steht die Bewertung der Ziffer auf unbekannt, wird dies in der Regelprüfung als Fehler bewertet!
    Ist die Bewertung auf unbewertet gesetzt, wird die KV die entsprechende Bewertung ergänzen. Es geht also keine Vergütung verloren und die Regelprüfung weist die neue Ziffer nicht als Fehler aus.

Die folgende Animation erläutert den selben Vorgang nochmals in bewegten Bildern:

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